Kündigung

Für die Kündigungsfrist gilt immer die Regelung im Mietvertrag.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnraummietverträge ist für den Mieter im BGB § 573c mit 3 Monate zum Monatsende geregelt.

Eine Kündigung muss immer schriftlich im Original (nicht per E-Mail) erfolgen und von allen im Mietvertrag aufgeführten Mietparteien unterschrieben sein. Das Dokument muss der LüWoBau spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats zugegangen sein; die Kündigung wird dann rechtswirksam zum Ablauf des übernächsten Monats. Entscheidend für den Beginn der Frist ist das Datum unseres Posteingangsstempels. Wird der dritte Werktag überschritten, verschiebt sich das Ende der Kündigungsfrist einen Monat weiter.

Nach Kündigungseingang erhalten Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Bitte vereinbaren Sie kurzfristig einen Vorabnahmetermin, damit in einem persönlichen Gespräch in der Wohnung geklärt werden kann, welche Schönheitsreparaturen und evtl. andere Arbeiten Sie bis zur Wohnungsabnahme erledigen sollten.

Sie möchten kündigen? Im Bereich Downloads und Vordrucke stellen wir Ihnen das entsprechende Formular zur Verfügung.